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Aufgaben und Zuständigkeit

Das Finanzministerium ist innerhalb der sächsischen Staatsregierung verantwortlich für die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik. Die Aufgabenbereiche der Abteilungen umfassen insbesondere:

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen wird durch Staatsminister Hartmut Vorjohann geführt. Unterstützt wird er dabei von seinem Amtschef Sebastian Hecht.

Zum sogenannten Leitungsbereich gehören die Referate Landtag- und Kabinettangelegenheiten, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Referat L/K ist für Kontakte mit dem Sächsischen Landtag und seinen Abgeordneten zuständig. Es bereitet die Sitzungen des Kabinetts sowie der Ausschüsse und des Plenums des Landtages vor und organisiert die Beantwortung von Anfragen der Landtagsfraktionen.

Referat B/E ist zuständig für finanzpolitische Grundsatzfragen im Bund und Grundfragen der Finanzverfassung, die Bundesgesetzgebung auf dem Gebiet des Finanzwesens, für Steuerpolitik, Steuergesetzgebung und EU-Angelegenheiten. Die Sitzungen des Finanzausschusses zur Vorbereitung von Bundesratssitzungen sowie die Treffen der Finanzministerkonferenz werden hier vorbereitet.

Referat P/Ö organisiert die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des SMF und ist für die Außendarstellung des Hauses zuständig. Hier werden Pressetermine vorbereitet, Medieninformationen erstellt und Presse- sowie Bürgeranfragen beantwortet. Außerdem entstehen die Informationsbroschüren des Hauses und der Onlineauftritt bei P/Ö. Die Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.

Abteilung I ist zuständig für

  • die Personalangelegenheiten des Geschäftsbereichs
  • Grundsatzfragen im Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe- und Tarifrecht,  Reise- und Umzugskostenrecht
  • das Ausbildungs-, Fortbildungs- und Prüfungswesen im Ressort
  • Haushaltplanung und –vollzug für das  Ressort SMF 
  • Organisation, Innerer Dienst, Innenrevision
  • Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssicherheit
  • die Entwicklung (einschließlich Fachaufsicht) der IT-Verfahren des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens in der Staatsverwaltung
  • die betriebswirtschaftliche Steuerung der Staatsbetriebe sowie
  • das Beschaffungswesen.

Die Abteilung II

  • erarbeitet die finanzpolitischen und haushaltsrechtlichen Grundsatzfragen für die Landesverwaltung
  • ist zuständig für Kredite, Geldanlagen, Staatsschulden und
  • den Kommunalen Finanzausgleich sowie
  • das Kassen- und Rechnungswesen 
  • pflegt die Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden und
  • stellt den Haushaltsplan für den Freistaat Sachsen auf Grundlage der mittel- und langfristigen Finanzplanung und den Steuerschätzungen auf und überwacht dessen Vollzug.

Der Finanzminister als Haushälter

Dem Finanzminister obliegt die Kontrolle und Koordination des sächsischen Staatshaushalts. Informationen zum Doppelhaushalt, Haushaltsrechnungen oder zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie auf der Seite

Die Abteilung III

  • übt eine Steuerungs- und Aufsichtsfunktion über das Landesamt für Steuern und Finanzen sowie die sächsischen Finanzämter aus
  • trägt damit zu einer einheitlichen Rechtsanwendung und einem gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze bei
  • wirkt bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundes sowie Fragen der Organisation und Automation der Steuerverwaltung mit und
  • ist für das Kosten- und Gebührenwesen sowie das Steuerberatungsrecht verantwortlich.

Der Finanzminister als Steuerverwalter

Der Staat erbringt für seine Bürger die unterschiedlichsten Leistungen, zu deren Finanzierung Einnahmen benötigt werden. Ein wichtiger Teil dieser Einnahmen sind neben sonstigen Abgaben und Gebühren die Steuern. Erfahren Sie mehr über die

Sie benötigen Informationen zur Steuererklärung? Sie möchten Ihre Steuer vorab berechnen? Sie finden die Adresse oder Telefonnummer Ihres zuständigen Finanzamtes nicht? Dann besuchen Sie unser Steuerportal. Dort finden Sie alle benötigten Informationen.

Die Abteilung IV

  • ist zuständig für Bürgschaften
  • Garantien (Förderfibel Sachsen) und sonstige Gewährleistungen
  • hat die Rechtsaufsicht über die Sparkassen
  • ist für Grundsatzfragen der Beteiligungsverwaltung zuständig sowie für
  • Stiftungen und
  • allgemeine Rechtsangelegenheiten.

Der Finanzminister als Unternehmer und Förderer der Wirtschaft

Der Freistaat Sachsen ist an mehreren Unternehmen beteiligt. Damit verfolgt er in erster Linie wirtschafts- und regionalpolitische Ziele. Sachsen ist zum Beispiel an den Flughäfen Leipzig und Dresden, an der Leipziger Messe oder an Traditionsunternehmen wie der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meissen beteiligt.

Mit Bürgschaften hilft der Freistaat der Wirtschaft in Sachsen. Erfolgversprechende Vorhaben werden unterstützt, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.

Die Abteilung V:

  • ist verantwortlich für Bau- und Liegenschaftspolitik, Grundstock- und Vermögensrechnung
  • übt die Fachaufsicht Bundesbau aus sowie
  • die Fachaufsicht über den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)
  • ist Prüfbehörde für EU-Fonds und
  • koordiniert Förderpolitik, Förderverfahren und die Einrichtung eines sächsischen Online-Förderportals.

Der Finanzminister als Bauherr

Staatliches Bauen und die Verwaltung des Immobilienvermögens des Freistaates zählen zu den Kernaufgaben der Finanzverwaltung. Unter unserer Fachaufsicht übernimmt diese Aufgaben seit dem 1. Januar 2003 der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).

Fachaufsicht Bundesbau

Der Freistaat Sachsen nimmt auf der Grundlage der Bundesbau-Vereinbarung von 2016 die Bauaufgaben des Bundes in Sachsen wahr. Der Fachaufsicht obliegt die strategische und fachliche Führung des Bundesbaus in Sachsen. Sie stellt sicher, dass die Bauvorhaben des Bundes nutzungsoptimiert, wirtschaftlich und nachhaltig unter Beachtung von baukulturellen Aspekten durchgeführt werden. Seit 2019 nimmt der Freistaat Sachsen auch Auslandsbau-Aufgaben des Bundes, zum Beispiel in Brasilien und Litauen, wahr.

 

Organigramm des Finanzministeriums

Die Struktur des Finanzministeriums auf einen Blick.

Die sächsische Finanzverwaltung

Die Struktur des Geschäftsbereichs des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen im Überblick.

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