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Staatsbetriebe und nachgeordnete Behörden

Organigramm der sächsischen Finanzverwaltung

Die Struktur des Geschäftsbereichs des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen im Überblick.

Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF)

Dem Landesamt für Steuern und Finanzen obliegt insbesondere die Aufsicht über alle sächsischen Finanzämter, die Bearbeitung der Bezüge und sonstiger Leistungen für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Prozessvertretung des Freistaates Sachsen.

Das Landesamt für Steuern und Finanzen ging zum 1. Januar 2011 aus der Zusammenführung der Oberfinanzdirektion Chemnitz und des Landesamtes für Finanzen hervor.

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste - Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS)

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste – Landesrechenzentrum Steuern – ist das Rechenzentrum der sächsischen Finanzverwaltung und als Teil des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste zum 01.01.2008 gegründet worden.
Das Landesrechenzentrum Steuern ist eine dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde.

Als Dienstleister gewährleistet dieser Staatsbetriebsteil die Unterstützung der Datenverarbeitung für derzeit 24 Finanzämter des Freistaats Sachsen mit ca. 6.500 Nutzern. Neben den Steuerverfahren betreibt das Landesrechenzentrum Steuern das maschinelle Bezügeabrechnungsverfahren KIDICAP und übernimmt Druck- und Kuvertierleistungen aus dem Kassenbuchführungsverfahren (KABU). Auftraggeber für diese Verfahren ist das Landesamt für Steuern und Finanzen.

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB)

Staatliche Bauten sind gekennzeichnet durch einen hohen Anspruch an die Wirtschaftlichkeit und die gestalterische Qualität der Gebäude. Das Finanzministerium ist dabei ein zuverlässiger Partner der Bauwirtschaft, des Handwerks, der freiberuflichen Architekten und Ingenieure. Die Aufgabe der Verwaltung, Bewirtschaftung, Sanierung und Neubau von landeseigenen Verwaltungsliegenschaften übernimmt unter der Fach- und Dienstaufsicht des Finanzministeriums der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB). Er ist auch zentraler Ansprechpartner für alle landeseigenen Grundstücke und Pachtflächen im Freistaat Sachsen sowie für Fiskalerbschaften und Aneignungsrechte.

Stiftung »Fürst-Pückler-Park Bad Muskau«

Die Stiftung »Fürst-Pückler-Park Bad Muskau« stellt eine nachgeordnete Einrichtung im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen dar. Ihr Vermögen besteht aus dem Muskauer Park mit allen gärtnerischen und baulichen Anlagen westlich der Lausitzer Neiße. Die Stiftung hat den Auftrag, das gesamtstaatlich-kulturhistorisch bedeutsame Ensemble des Muskauer Parks nach historischem Vorbild wiederherzustellen und zu erhalten. Anliegen dabei ist es, dieses Denkmal der Gartenkunst gemeinsam mit der Republik Polen partnerschaftlich zu pflegen und zu verwalten – gerade auch im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention. Darin ist der Schutz von Kultur- und Naturerbe mit außergewöhnlichem universellen Wert festgeschrieben.

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