Start der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025
Die sächsischen Finanzämter haben mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 begonnen. Wer seine Erklärung jetzt abgibt, kann bereits in wenigen Wochen mit einem Steuerbescheid rechnen – auch erste Rückerstattungen werden dann ausgezahlt.
Rund 1,6 Millionen Erklärungen erwartet
Für das Jahr 2025 rechnet die sächsische Steuerverwaltung mit insgesamt etwa 1,6 Millionen eingereichten Einkommensteuererklärungen. Die reguläre Frist zur Abgabe endet am 31. Juli 2026. Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Elektronische Abgabe wird immer häufiger genutzt
Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Erklärung elektronisch einzureichen. Dieser Weg wird bereits von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger genutzt. Rund 78 Prozent der im Jahr 2025 bearbeiteten Erklärungen wurden bereits digital übermittelt.
Ein Vorteil der elektronischen Übermittlung ist die Plausibilitätsprüfung in ELSTER oder in alternativen Softwareprogrammen. Durch diese werden zahlreiche Rückfragen seitens der Finanzämter vermieden.
Online-Service: »Mein ELSTER«
Mit »Mein ELSTER« (https://www.elster.de) stellt die Steuerverwaltung eine digitale, kostenlose und komfortable Lösung bereit. Dabei wird die Erklärung automatisch mit Angaben aus der letzten Erklärung, elektronisch vorliegenden Bescheinigungen (beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen) und bereits hochgeladenen Belegen vorausgefüllt. So müssen meist nur noch wenige Anpassungen und Ergänzungen erfolgen. Das spart viel Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung.
Vereinfachte Steuererklärung für Personen, die Renten & Pensionen beziehen
Für Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich inländische Alterseinkünfte beziehen, bietet »einfachELSTER« eine einfache und schnelle Möglichkeit, die Steuererklärung online zu erstellen und einzureichen. Dort können auch Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen angegeben werden. Bescheinigungen, beispielsweise die Rentenbezugsmitteilungen, müssen nicht eingetragen werden. Diese liegen bereits vor und werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Auf der Internetseite https://www.einfach.elster.de finden Sie weitere Informationen zu »einfachELSTER«.
Alternativ kann der zweiseitige Papiervordruck »Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre« verwendet werden. Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2025 steht in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.
Service
Wer allgemeine Fragen zur Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.
Online-Befragung zur Zufriedenheit mit der Steuerverwaltung
Unter https://www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de führt die Steuerverwaltung aktuell eine Onlineumfrage zur Zufriedenheit mit der Arbeit der Finanzämter durch.
Hier besteht die Möglichkeit Einschätzungen, Bedürfnisse und Wünsche gegenüber der Steuerverwaltung mitzuteilen und damit wichtige Impulse für den stetigen Ausbau der Servicequalität zu geben.
Die Teilnahme an der Umfrage ist noch bis zum 30. September 2026 möglich.
Autorin: Sarah Zentgraf