Land und Kommunen schnüren Entlastungspaket
Finanzminister Christian Piwarz und die Präsidenten der kommunalen Landesverbände in Sachsen haben sich auf einen umfangreichen Finanzausgleich für die Jahre 2027 und 2028 verständigt – ein Überblick.
Seit Monaten berät die Staatsregierung über den neuen Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028. Eckwerte wurden bereits beschlossen. Auf einer weiteren Klausur Anfang Juni wird weiter beraten, bevor die Staatsregierung Ende Juni den Haushaltsentwurf beschließen und an den Haushaltsgesetzgeber übergeben wird – so ist der Plan. Mit dem Haushaltspaket sollen auch die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen geregelt werden. Dazu fanden jetzt Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und den Kommunalen Landesverbänden statt. Nach einem sechsstündigen intensiven Austausch stand das Ergebnis fest: Ein Entlastungspaket im Umfang von rund 930 Millionen Euro.
Das Verhandlungsergebnis fließt nun in den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 ein und muss anschließend vom Haushaltsgesetzgeber, dem Sächsischen Landtag, beschlossen werden.
Finanzminister Christian Piwarz: »In finanziell sehr schwierigen Zeiten steht das Land an der Seite der Kommunen. Doch auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes sind endlich. Die Einigung wäre nicht möglich gewesen, wenn die Staatsregierung nicht bereit wäre, Kredite aufzunehmen. Ehrlicherweise muss auch deutlich gemacht werden, dass der Freistaat Sachsen den Kommunen für Leistungen unter die Arme greift, die der Bund durch seine Sozialgesetzgebung verursacht hat.«
Oberbürgermeister Bert Wendsche, Präsident Sächsischer Städte- und Gemeindetag: »Mit der durch Landesschulden ermöglichten Einigung haben wir uns Zeit erkauft. Zeit, um die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dafür brauchen wir erstens beherzte Reformen in Sachsen, die den öffentlichen Sektor digitaler, schneller und vor allem schlanker machen. Zweitens bestehen wir angesichts der ungebrochenen Ausgabendynamik im Sozialbereich darauf: »Wer bestellt, bezahlt!« Insbesondere der Bund ist gefordert, seine Bestellungen entweder anzupassen oder deren Kosten vollständig selbst zu tragen. Immerhin wurde in Sachsen verstanden, dass die Kommunen dringend mehr Unterstützung bei den Sozialausgaben benötigen. Ich begrüße es, dass wir uns auf eine Erhöhung und Dynamisierung der Kita-Pauschale des Landes verständigen konnten.«
Landrat Henry Graichen, Präsident Sächsischer Landkreistag: »Mit dem neuen Sonderlastenausgleich für Soziallasten wird ein entscheidendes Element zur Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte in den kommunalen Finanzausgleich in Sachsen eingefügt. Wir sehen darin einen zentralen Lösungsansatz zur Milderung der strukturellen Finanzierungsprobleme der Landkreise. Aber man muss ganz klar sagen: Damit wird die Haushaltsschieflage der Landkreise bei weitem nicht beseitigt, sondern es verbleiben erhebliche Haushaltslöcher. Um diese zu schließen, braucht es auch auf Bundesebene erhebliche Kraftanstrengungen insbesondere zur Reform der Sozialleistungssysteme."
Sonderlastenausgleich für Sozialausgaben beschlossen
Im Zentrum des Finanzausgleiches zwischen dem Land und den Kommunen steht die Einführung eines Sonderlastenausgleiches für die Sozialausgabenlasten der Kreisfreien Städte und Landkreise. Dieser soll einen Umfang von 322 Millionen Euro pro Jahr haben.
Zusätzlich werden die kreisangehörigen Gemeinden und Kreisfreien Städte durch eine Anhebung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten um 90 Millionen Euro jährlich entlastet. Der Landeszuschuss wird zudem dynamisiert und soll zukünftig der Entwicklung der Betriebskosten folgen.
Zur weiteren Entlastung werden Steuermehreinnahmen der Kommunen, die sich aus der Kompensation des Bundes für den sogenannten Investitionsbooster ergeben, aus der Bemessung des kommunalen Finanzausgleiches dem Land gegenüber ausgeklammert. Im Ergebnis verbleiben diese Mehreinnahmen vollständig auf der kommunalen Ebene. In den Jahren 2027 und 2028 wird dazu der kommunale Finanzausgleich um insgesamt 80 Millionen Euro angehoben.
Die Einigung umfasst zudem die Fortführung des Ausgleichs für Gewässer zweiter Ordnung in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (FAG). Zudem soll ab dem Doppelhaushalt 2027/28 erstmals ein Lastenausgleich für Kurorte im Umfang von 7 Millionen Euro jährlich geschaffen werden. Sowohl der Ausgleich für die Gewässer als auch für die Kurorte werden hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches und aus Landesmitteln finanziert. Zudem werden die Kommunen in den Jahren 2026 bis 2030 von dem auf sie entfallenden Finanzierungsanteil für die Ersatzbeschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler freigestellt, was zu einer Entlastung um jährlich 3,5 Millionen Euro führen wird.
Aus dem Staatshaushalt werden für die Jahre 2027 und 2028 insgesamt 830 Millionen Euro an zusätzlichen Landesmitteln bereitgestellt.
Der Umfang des kommunalen Finanzausgleiches beträgt in den Jahren 2027 und 2028 jeweils rund 4,9 Milliarden Euro. Damit erhöht sich die Finanzausgleichsmasse im Doppelhaushalt 2027/2028 um etwa 1,3 Milliarden Euro gegenüber dem aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026.
Was bedeutet der kommunale Finanzausgleich?
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen in den Städten und Gemeinden sind auch die eigenen Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene sehr unterschiedlich verteilt. Gleichzeitig müssen kommunale Aufgaben jedoch auf einem relativ gleichmäßigen Niveau erbracht werden. Um Kommunale Selbstverwaltung und damit eine gleichmäßige Aufgabenerfüllung abzusichern, braucht es eine gesicherte finanzielle Grundausstattung. Gemäß der Sächsischen Verfassung (Artikel 87 Absatz 1) ist es Aufgabe des Freistaates Sachsen dafür zu sorgen, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Dies dafür notwendige aufgabengerechte Finanzausstattung wird mit Hilfe des kommunalen Finanzausgleichs (Artikel 87 Absatz 3 Sächsische Verfassung) sichergestellt.
Der Umfang des kommunalen Finanzausgleichs ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Freistaates sowie der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Ziel ist es, eine gleichmäßige Entwicklung der Finanzkraftrelation zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen zu sichern.
Dieser sogenannte Gleichmäßigkeitsgrundsatz beinhaltet folgende Grundregel zur Bemessung der Finanzausgleichsmasse:
»Die Entwicklung der Gesamteinnahmen der sächsischen Kommunen aus Steuern sowie den Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich soll sich gleichmäßig zur Entwicklung der dem Freistaat verbleibenden Finanzmasse aus Steuern sowie dem Länderfinanzausgleich einschließlich Bundesergänzungszuweisungen, abzüglich der den Kommunen zufließenden Finanzausgleichsmasse im kommunalen Finanzausgleich, also zu seinen Gesamteinnahmen netto, gestalten.«
Weitere Informationen zum kommunalen Finanzausgleich gibt es hier: