Sachsenfonds: Kabinett legt Einsatz der Bundesmittel im »Landesarm« fest
Mit dem Beschluss ist der Rahmen geschaffen, um den auf Sachsen entfallenden Anteil aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität gezielt für Investitionen des Freistaates einzusetzen.
Bis 2036 stehen im »Landesarm« insgesamt 1,524 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in sechs Tranchen entlang der Doppelhaushalte bereitgestellt. Parallel zum Doppelhaushalt 2025/2026 ist zunächst eine erste Tranche von 254 Millionen Euro vorgesehen.
Finanzminister Christian Piwarz betont: »Mit dem Sachsenfonds schaffen wir einen klaren und verlässlichen Rahmen, um die zusätzlichen Bundesmittel gezielt und mit langfristiger Wirkung einzusetzen. Es geht nicht um kurzfristige Ausgaben, sondern um Investitionen in die Substanz unseres Freistaates. Es geht um Investitionen in Krankenhäuser und in die Hochschulmedizin, in Mobilität, Wohnen, Wasserbau, Pflege, Sport und Kultur. Die Finanzmittel sollen dort wirken, wo sie den größten strukturellen Nutzen entfalten, für eine starke Daseinsvorsorge, für leistungsfähige öffentliche Strukturen und für die Zukunftsfähigkeit Sachsens.«
Schwerpunkt Gesundheit und Mobilität
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsbereich. Für Krankenhausbau und Hochschulmedizin sind 99 Millionen Euro eingeplant. Davon sollen 52 Millionen Euro in Krankenhausprojekte zur Nutzung der Transformationsfonds-Mittel des Bundes fließen, 47 Millionen Euro in die Universitätsklinika. Damit setzt Sachsen auf Investitionen in einen Kernbereich der Daseinsvorsorge und zugleich in medizinische Forschung, Lehre und Fachkräfteentwicklung.
Weitere Mittel sind für Mobilität, Wirtschaft, Wohnen und Vorsorge vorgesehen. 50 Millionen Euro fließen in nachhaltige Mobilität und Staatsstraßenbau. Für wirtschaftsnahe Vorhaben stehen 30 Millionen Euro bereit. Jeweils 15 Millionen Euro sind für »Junges Wohnen«, Wohnraumförderung sowie Wasserbau und Hochwasserschutz eingeplant. Ergänzt wird die erste Tranche durch je 10 Millionen Euro für Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Infektionsschutzzentren, Sport und Kultur.
Klare Regeln für den Mitteleinsatz
Der »Landesarm« umfasst die Mittel, die der Freistaat für eigene Investitionen nutzt oder an andere Stellen weitergibt, soweit sie nicht unmittelbar der kommunalen Investitionskraft dienen. Vorrang haben Vorhaben, die öffentliche Haushalte mittelfristig entlasten, die Daseinsvorsorge stärken und die Krisenfestigkeit erhöhen. Gefördert werden insbesondere neue Vorhaben, die wegen ihres Umfangs und ihrer Laufzeit nicht im üblichen Finanzplanungszeitraum abgebildet werden können und mindestens 7,5 Millionen Euro umfassen. Dieser Betrag kann auch durch mehrere Einzelmaßnahmen innerhalb eines klar abgegrenzten Programms erreicht werden.
Die Mittel werden vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen verwaltet und den Fachressorts zur Bewirtschaftung zugewiesen. Konkrete Vorhaben müssen zuvor im Kabinett beraten werden. Maßnahmen oder Programme mit einem Volumen von mehr als 12,5 Millionen Euro benötigen zusätzlich die Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages.
Einordnung in den gesamten Sachsenfonds
Insgesamt erhält Sachsen rund 4,8 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen. Davon gehen rund 2,8 Milliarden Euro an die kommunale Ebene. Weitere 483,8 Millionen Euro sind für besonders hervorgehobene Vorhaben im Landes- und Kommunalinteresse vorgesehen, wie etwa für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt, den Masterplan Südwestsachsen, Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Olympiabewerbung, insbesondere in eine internationale Sportarena. Damit fließen mindestens 60 Prozent der Bundesmittel in die kommunale Ebene oder in Vorhaben mit kommunalem Bezug.
Der Sachsenfonds soll damit nicht kurzfristige Ausgaben finanzieren, sondern langfristig wirksame Investitionen ermöglichen, etwa in Infrastruktur, Versorgung, Resilienz und die Zukunftsfähigkeit des Freistaates.
Autorin: Sabine Penkawa