Hilfebereich für das Förderportal Sachsen
Allgemeine Fragen
Technik, Support und Datenschutz
Alles rund um das Thema Datenschutz finden Sie unter:
Datenschutzhinweise Förderportal Sachsen - Staatsministerium der Finanzen - sachsen.de
Um das Förderportal reibungslos nutzen zu können, sollten folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Browser
Verwenden Sie einen aktuellen Internetbrowser, z. B.:
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- Microsoft Edge
Ältere Browser (z. B. Internet Explorer) werden nicht unterstützt.
- PDF-Anzeige
Für das Anzeigen und Ausfüllen von PDF-Dokumenten benötigen Sie ein aktuelles PDF-Anzeigeprogramm, z. B. Adobe Acrobat Reader.
- Für die Anmeldung über BundID (Privatpersonen):
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- 6-stellige PIN
- Smartphone mit NFC-Funktion und AusweisApp2,
alternativ: Kartenlesegerät
- MeinElster
- Zertifikatsdatei
- Passwort
- Für die Anmeldung über MUK (Organisationen, Unternehmen, Kommunen, Vereine):
- ELSTER-Organisationszertifikat
- Persönliches Passwort
- Aktiver Zugang zu Mein Unternehmenskonto
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile unter »Kontakt« oder im Onlineformular unter »Information zur Bewilligungsstelle«.
Anmeldung und Zugang
Das Förderportal Sachsen wird die zentrale Anlaufstelle, um Fördermittel des Freistaates Sachsen digital beantragen und abrechnen zu können. Dafür entwickeln wir das bisherige Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zum Förderportal Sachsen weiter. Das heißt: Wir nutzen die Förderportal-Software der SAB nach – das spart Steuergeld.
Beantragen können Sie Fördermittel, die Sie nicht bei der Sächsischen Aufbaubank finden, können Sie hier beantragen.
Förderanträge bei der Sächsischen Aufbaubank finden Sie hier www.sab.sachsen.de.
Jegliche Förderung die für den betrieblichen bzw. wirtschaftlichen Zweck genutzt werden soll, ist nur über MeinUnternehemskonto (MUK) zu beantragen. Dazu zählen auch, selbstständige Tätigkeiten im Nebenerwerb, Einzelunternehmen, GbR.
Der Login mit einem persönlichen Elsterzertifikat ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein Organisationszertifikat. Falls noch nicht vorliegt, beantragen Sie bitte ein Organisationszertifikat.
Weitere Informationen zum MUK und zur Beantragung finden Sie unter:
Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER - Unternehmenskonto
Voraussetzungen für die Anmeldung:
- Sie handeln im Namen Ihres Unternehmens (z.B. als Einzelunternehmen, Angehöriger freier Berufe)
- Sie handeln im Namen einer Organisation (z. B. Verein, Personengesellschaft, Unternehmen, Kommune, Behörde)
- Sie verfügen über ein gültiges Organisationszertifikat.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Ein oder mehrere gültige ELSTER-Organisationszertifikate
- Das zugehörige persönliche Passwort
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Können mehrere Personen meiner Organisation auf einen Antrag zugreifen?
- Nein, aktuell kann nur die Person mit dessen Zertifikat der Antrag gestellt wurde auch darauf zugreifen. Dies ist zu beachten, da die Empfehlung vorliegt, die Zertifikate Personen gebunden erstellt werden sollten.
- Greifen mehrere Personen auf dasselbe Organisationszertifikat zurück, ist darauf zu achten, dass nicht nachvollziehbar ist, wer welche Überarbeitung getätigt hat.
- Aktuell ist die Funktion "weitere Nutzer zum Vorhaben einladen" in Bearbeitung. Damit kann dann auch die Vertretung geregelt werden. Voraussichtlich Ende 2026 steht diese Funktion zur Verfügung. Bis dahin kann nur der Zertifikatsinhaber auf das Vorhaben zugreifen.
Kann über die Berechtigungssteuerung festgelegt werden, welche Person berechtigt ist auf den Onlinedienst Förderportal Sachsen zuzugreifen?
- Aktuell wird diese Funktion gerade noch angebunden und getestet. Ab November 2026 soll sie dann zur Verfügung stehen.
- Grundsätzlich hat jede Organisation über die Berechtigungssteuerung die Möglichkeit seine Zertifikate für die Nutzung des Förderportals Sachsen zu berechtigen oder nicht.
- Ziel der Berechtigungssteuerung ist, dass Organisationen die einzelnen Zertifikate für unterschiedliche Onlinedienste berechtigen oder sperren können. Damit kann besser nachvollzogen werden, welche Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter übernehmen kann.
- Die Berechtigungssteuerung kann immer an und ausgeschalten werden.
Ist das Förderportal an das Postfach 2.0 bzw. OZG Postfach angebunden?
- Nein, im Moment ist weder das Postfach 2.0 noch das OZG Postfach angebunden.
- Systemgenerierte E- Mails aus dem Förderportal Sachsen werden an die im Zertifikat hinterlegte E-Mail Adresse gesendet.
Anmeldung als Privatperson:
Förderungen die für den privaten bzw. nicht wirtschaftlichen Bereich gestellt werden, sind über den Login BundID zustellen.
BundID können Sie über die aktivierter Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder MeinElster (Elsterzertifikat) nutzen.
Eine Anmeldung über Benutzername und Passwort ist nicht möglich.
Beachten Sie bitte, dass bei einer ersten Nutzung von BundID ein separates BundID Konto anzulegen ist.
Jegliche Kommunikation über das Förderportal wird an die im BundID Konto hinterlegte E-Mail Adresse gesendet.
Weitere Informationen zur Anmeldung und Nutzung von BundID finden Sie unter:
Anmelden | BundID
AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktio
Für die Anmeldung mit Ausweis benötigen Sie:
- Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Ihre selbstgewählte 6-stellige PIN
- Die installierte AusweisApp
- Ein NFC-fähiges Smartphone
– oder alternativ: ein USB-Kartenlesegerät
Für die Anmeldung mit MeinElster-Zertifikat benötigen Sie:
- Zertifikatsdatei
- Passwort
Jedes elektronische Zertifikat ist mit einem Gültigkeitszeitraum versehen. Der Ablauf eines Zertifikats ist somit ein normaler Vorgang. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats.
- Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats bei Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind in diesem Fall 3 Jahre gültig.
- Der Gültigkeitszeitraum einer Signaturkarte beginnt in der Regel bei Produktion der Karte während der Personalisierung.
Was muss ich tun, wenn mein Zertifikat abläuft?
- 2-3 Monate vor dem Ablauf Ihres Zertifikates werden Sie über eine E-Mail über den Ablauf informiert.
Zertifikat und Stick :
- Führen Sie bitte ein Login in Mein ELSTER durch.
- Während des Logins erhalten Sie wichtige Informationen zur anstehenden Zertifikatsverlängerung.
- Ihr verlängertes Zertifikat wird dabei automatisch abgerufen und Sie können sich wie bisher in Mein ELSTER einloggen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihr Zertifikat vor dem Ablaufzeitpunkt verlängern müssen. Andernfalls können Sie sich nach diesem Zeitpunkt nicht mehr einloggen und Ihr Zertifikat auch nicht mehr verlängern.
Signaturkarte:
- Wenn der Gültigkeitszeitraum Ihrer Signaturkarte in Kürze abläuft, können Sie Ihrem Benutzerkonto eine andere Signaturkarte zuweisen.
- Dazu benötigen Sie vor Ablauf der bisher verwendeten Signaturkarte neue Aktivierungsdaten, die Sie (nach dem Login) unter "Mein Benutzerkonto" > "Zertifikatswechsel" anfordern können.
- Wenden Sie sich frühzeitig an den Aussteller Ihrer Signaturkarte um rechtzeitig eine Folgekarte zu beziehen.
Antragstellung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile unter »Kontakt« oder im Onlineformular unter »Information zur Bewilligungsstelle«.
- Ihr Antrag wird regelmäßig automatisch gespeichert.
- Weiterhin haben Sie die Möglichkeit über "Speichern" den Antrag zu speichern.
- Eine Weiterbearbeitung ist jederzeit bis zum Einreichen des Antrages möglich.
- Rufen Sie dazu nach dem erneuten Login die Kachel »Vorhaben« auf und öffnen Sie den entsprechenden Entwurf.
Welche weitere Daten benötigt ein Verein, Unternehmen, Organisation, Kommune für eine Antragstellung
Folgende Pflichtangabe sind für alle Organisationsformen erforderlich:
-
Bundeseinheitliche Steuernummer:
- Die bundeseinheitliche Steuernummer ist eine 13- stellige Nummer, die für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie für die Auszahlung von Fördermittel erforderlich ist.
- Sie berechnet sich aus der Steuernummer. Für die Umrechnung nutzen Sie den folgenden Link: 13-stellige Steuernummer - eBilanz-Online
-
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.):
- Zukünftig dient die W-IdNr. als bundeseinheitliches Identifikationsmerkmal und löst die Steuernummer ab.
- Die W-IdNr. wird seit November 2024 stufenweise vergeben. Sie erhalten diese ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Bekanntmachung oder elektronisch über Ihr ELSTER Benutzerkonto. Sie kann auch nicht aktiv beantragt werden.
- Wenn Sie noch keine W-IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keine Nachteile.
- Bei wirtschaftlich Tätigen, die bereits vor Ende November 2024 eine USt-IdNr. ausgestellt wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr. Die Ust-IdNr. wird zu gleich als W-IdNr. verwendet ergänzt um ein Unterscheidungsmerkmal, nach Tätigkeitsbereich
- Weitere Informationen finden Sie hier: BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer - Die Wirtschafts-Identifikationsnummer
-
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
- Die USt-IdNr. dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union und ermöglicht die korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer.
Abhängig von der Rechtsform des Vereins, Unternehmens, Organisation
-
Registernummer:
- Je nach Rechtsform ist die jeweilige Registernummer (Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister etc.) einzutragen, mit Angaben des Registergerichts und Datum der Eintragung.
- Im jeweiligen Antrag ist der aktuelle Registerauszug als Anlage mit hochzuladen.
- Ist kein Registereintrag als Pflichtangabe vorgesehen, wird dies auch nicht abgefragt.
-
Transparenzregisternummer:
- Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register in Deutschland, das die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften erfassen soll.
- Es wurde im Jahr 2017 mit dem Geldwäschegesetz (GwG) eingeführt und dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Gemäß §§ 19-20a GwG müssen juristische Personen des Privatrechts, eigetragene Personengesellschaften sowie Vereine einen Transparenzregistereintrag haben, auch wenn sie aus dem Ausland kommen.
- Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e. K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind grundsätzlich von der Eintragungspflicht ins Transparenzregister ausgenommen.
- Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier: Transparenzregister_FAQ.pdf
-
Anlagen:
- Registerauszug: Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Vereinsregister
- Satzung / Gesellschaftsvertrag / vergleichbare Unterlagen
Bei einer Antragstellung als Privatperson wird die Steuer Identifikationsnummer benötigt.
Die Identifikationsnummer (IdNr) ist eine elfstellige Nummer und enthält keine Informationen über die betreffende Person.
Sie finden in der Regel Ihre Steuer IdNr in den folgenden Dokumenten:
- im Einkommensteuerbescheid oder
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Dokumente und Mitteilungen
Grundsätzlich kann nur eine Mitteilung über das Förderportal an die entsprechende Bewilligungsstelle gesandt werden, wenn das betreffende Antrags - Onlineformular über das Förderportal eingereicht wurde und damit der Bewilligungsstelle vorliegt.
Haben Sie im Vorfeld Fragen zum Formular oder zum Fördergegenstand nutzen Sie bitte direkt den Kontakt im Onlineformular im Bereich "Informationen zur Bewilligungsstelle" oder die Seite Kontakt Förderportal Sachsen - Staatsministerium der Finanzen - sachsen.de.
Mitteilung an die Bewilligungsstelle über das Förderportal:
- Melden Sie sich im Förderportal an.
- Klicken Sie auf »Vorhaben« und öffnen Sie das betreffende bereits erstellte und damit eingereichte Vorhaben.
- Wählen Sie den Reiter »Aufgaben«.
- Unter »Mitteilung versenden / Unterlagen nachreichen« können Sie Mitteilungen und Dokumente hochladen und senden.
- Abschließend klicken Sie auf »Mitteilung / Unterlagen übermitteln«, um den Vorgang abzuschließen.
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Begleitdokument.
Je nach Fördergegenstand bzw. Förderrichtlinie und Angaben innerhalb des Onlineformulares können unterschiedliche Anlagen gefordert werden. Welche genau sehen Sie unter dem Menüpunkt Anlagen in Ihrem Onlineformular.
Beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Nutzen Sie vorzugsweise PDF - Format oder Word
- Die maximale Dateigröße beträgt 20 MB pro Datei.
- Excel-Dateien (z. B. .xls oder .xlsx) können nicht hochgeladen werden.
- Fassen Sie mehrseitige Dokumente in einer Datei zusammen, sofern die Größenbeschränkung dies erlaubt.
- Achten Sie auf gute Lesbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Der Upload erfolgt im Menüpunkt »Anlagen« in dem entsprechenden Antrag.
Pflicht- und ergänzende Unterlagen:
- Mit ** gekennzeichnete Dokumente sind sofort hochzuladen, eine Antragseinreichung ist sonst nicht möglich.
- Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden.
- Anlagen ohne Sternchen sind obligatorisch
Nachzureichenden Dokumente laden Sie wie folgt hoch:
- Melden Sie sich im Förderportal an, klicken Sie auf »Vorhaben«, öffnen Sie das betreffende Vorhaben und wählen Sie den Reiter »Aufgaben«.
- Unter »Mitteilung versenden / Unterlagen nachreichen« können Sie Dokumente hochladen.
- Abschließend klicken Sie auf »Mitteilung / Unterlagen übermitteln«, um den Vorgang abzuschließen.
- Nach Ihrer Anmeldung im Förderportal klicken Sie zunächst auf die Kachel »Vorhaben« und öffnen das entsprechende Vorhaben.
- Wählen Sie anschließend den Reiter »Verlauf« aus.
- Dort können Sie alle bereits übermittelten Dokumente und Mitteilungen einsehen.
- Bitte melden Sie sich im Förderportal an.
- Klicken Sie auf »Nachrichten«.
- Dort finden Sie alle Dokumente sowie Mitteilungen, die Ihnen von der zuständigen Bewilligungsstelle zugesendet wurden.
Fragen nach der Antragstellung
- Sobald der Antrag per "Antrag übermitteln" final im Förderportal eingereicht wurde.
- Gehen Sie unter den Menu Punkt »Vorhaben« in das jeweilige erstellte bzw. übermittelte Vorhaben.
- Unter »Verlauf« können sie den Zeitstempel sehen.
- Der Status des Vorhabens wechselt auf "erstellt".
- Zusätzlich erhalten Sie auf die angegebene E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung.
- Weiterhin sehen Sie den Zeitstempel in den Anlagen (Antrag, Anlage A und Checkliste).
Nach dem Absenden Ihres Antrags über das Förderportal durchläuft dieser folgende Schritte:
1. Prüfung Ihres Antrags
Ihr Antrag wird an die zuständige Bewilligungsstelle übermittelt.
Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und ob die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind.
2. Rückfragen (falls erforderlich)
Sollten während der Prüfung Informationen fehlen oder weitere Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine Nachricht direkt ins Förderportal.
Sie können die geforderten Unterlagen oder Informationen bequem und sicher über das Förderportal hochladen.
Wenn keine Rückfragen bestehen, wird Ihr Antrag unmittelbar weiterbearbeitet.
3. Entscheidung über Ihren Antrag
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung:
- Wird Ihr Antrag bewilligt, erfahren Sie, wie es weitergeht, welche Bedingungen gelten und welche nächsten Schritte notwendig sind. Diese Bedingungen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung mit einer Begründung.
Weitere Details zur nächsten Phase finden Sie auf der Seite:
»Mein Antrag wurde bewilligt – wie geht es weiter?«
Nach der Einreichung wird Ihnen weiterhin der Status »Erstellt« angezeigt.
Sobald die zuständige Bewilligungsstelle den Status Ihres Antrages ändert, sehen Sie dies über das Statusfeld. Weiterhin erhalten Sie eine E-Mail über den Statuswechsel.
Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle.
Die Kontaktdaten finden Sie im Onlineformular unter dem Menüpunkt »Information zur Bewilligungsstelle«.
Sie können Ihren Antrag auch nach der Einreichung ändern und anpassen.
- Gehen Sie dazu in das entsprechende Vorhaben.
- Über den Menüpunkt Aufgaben haben Sie die Möglichkeit den Antrag zu ändern bzw. zu korrigieren.
Eine Änderung nach einer erfolgten Bewilligung ist ebenfalls möglich.
- gehen Sie dazu ebenfalls in das entsprechende Vorhaben
- Über den Menüpunkt Aufgaben können Sie einen Änderungsantrag stellen.
- Aus dem bereits übermittelten Antrag werde alle Daten übernommen.
- Sie können die meisten Datenfelder anpassen.
In beiden Fällen übermitteln Sie die Änderungen mittels "Antrag einreichen" an die zuständige Bewilligungsstelle.
Nach der Bewilligung
Wichtiger Hinweis zum Projektstart
Auch wenn Ihr Antrag bereits bewilligt wurde, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid rechtlich wirksam ist.
Das bedeutet:
Es muss zunächst eine gesetzliche Frist abgewartet werden, in der z. B. Widersprüche eingelegt werden können.
Den genauen Zeitpunkt, ab wann Sie offiziell mit Ihrem Projekt starten dürfen, finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Ihr Antrag wurde erfolgreich bewilligt, jetzt können Sie die Fördermittel abrufen und einsetzen. Damit alles korrekt abläuft, sind zwei Schritte besonders wichtig:
- Der Mittelabruf – also die Auszahlung der bewilligten Förderung
- Der Verwendungsnachweis – also die Dokumentation, wofür die Mittel eingesetzt wurden
Hinweis: Diese Funktionen stehen Ihnen aktuell noch nicht im Förderportal zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise an Ihre zuständige Bewilligungsstelle.
Die ausgefüllten Anträge als PDF Dokument können Sie im Förderportal über das entsprechende Vorhaben und über die Aufgabe "Mitteilung" an die Bewilligungsstelle senden.
1. Mittelabruf – Auszahlung der Förderung
Um die bewilligten Gelder zu erhalten, müssen Sie im Förderportal einen Auszahlungsantrag (Mittelabruf) einreichen.
Dabei geben Sie an:
- Wie viel der bewilligten Summe Sie aktuell benötigen
- Wofür die Mittel konkret verwendet werden sollen (Verwendungszweck)
Je nach Förderung können Teilbeträge oder die gesamte Summe abgerufen werden. Die genauen Vorgaben zum Mittelabruf finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid). Erst nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgt die Auszahlung.
2. Verwendungsnachweis – Nachweis der Mittelverwendung
Nach Abschluss Ihres Vorhabens müssen Sie nachweisen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wurden.
Dies erfolgt über den Verwendungsnachweis, der in der Regel folgende Bestandteile umfasst:
- Eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Ausgaben
- Belege, z. B. Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Kontoauszüge
- Einen Kurzbericht über die Umsetzung des Vorhabens
Der Verwendungsnachweis ist verpflichtend.
Wird er nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht, können die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Auch hier gelten die maßgeblichen Vorgaben aus Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid).