Hauptinhalt

Hilfebereich für das Förderportal Sachsen

Allgemeine Fragen

Technik, Support und Datenschutz

Um das Förderportal reibungslos nutzen zu können, sollten folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Browser

Verwenden Sie einen aktuellen Internetbrowser, z. B.:

  • Google Chrome
  • Mozilla Firefox
  • Microsoft Edge

Ältere Browser (z. B. Internet Explorer) werden nicht unterstützt.

  • PDF-Anzeige

Für das Anzeigen und Ausfüllen von PDF-Dokumenten benötigen Sie ein aktuelles PDF-Anzeigeprogramm, z. B. Adobe Acrobat Reader.

  • Für die Anmeldung über BundID (Privatpersonen):
  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • 6-stellige PIN 
  • Smartphone mit NFC-Funktion und AusweisApp2,
    alternativ: Kartenlesegerät
  • Für die Anmeldung über MUK (Organisationen, Unternehmen):
  • ELSTER-Organisationszertifikat
  • Persönliches Passwort
  • Aktiver Zugang zu Mein Unternehmenskonto

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile unter »Kontakt« oder im Onlineformular unter »Information zur Bewilligungsstelle«.

Anmeldung und Zugang

Das Förderportal Sachsen wird die zentrale Anlaufstelle, um Fördermittel des Freistaates Sachsen digital beantragen und abrechnen zu können. Dafür entwickeln wir das bisherige Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zum Förderportal Sachsen weiter. Das heißt: Wir nutzen die Förderportal-Software der SAB nach – das spart Steuergeld. 

Beantragen können Sie Fördermittel, die Sie nicht bei der Sächsischen Aufbaubank finden, können Sie hier beantragen.

Förderanträge bei der Sächsischen Aufbaubank finden Sie hier www.sab.sachsen.de.

Die Anmeldung im Förderportal erfolgt je nach Zielgruppe über Mein Unternehmenskonto (MUK) oder die BundID, im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

1. Anmeldung als Unternehmen, Kommune, Verein, Behörde oder Organisation:

Bitte nutzen Sie hierfür Mein Unternehmenskonto (MUK).
Weitere Informationen finden Sie unter:
Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER - Unternehmenskonto)

Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Sie handeln im Namen einer Organisation (z. B. Verein, Unternehmen, Kommune, Behörde).
  • Sie verfügen über ein gültiges Organisationszertifikat.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  1. Ein oder mehrere gültige ELSTER-Organisationszertifikate
  2. Das zugehörige persönliche Passwort

Die Nutzung von Sicherheitsstick, Signaturkarte bzw. ElsterSecure ist aktuell noch nicht möglich.

Weitere Fragen für Organisationen finden Sie unter dem Punkt: Fragen für Organisationen.

2. Anmeldung als Privatperson:

Bitte nutzen Sie hierfür Ihre BundID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Anmelden | BundID
AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion

Eine Anmeldung über EU Identität, Elsterzertifakt oder Benutzername und Passwort ist nicht möglich.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  1. Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  2. Ihre selbstgewählte 6-stellige PIN
  3. Die installierte AusweisApp
  4. Ein NFC-fähiges Smartphone
    oder alternativ: ein USB-Kartenlesegerät

Antragstellung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile unter »Kontakt« oder im Onlineformular unter »Information zur Bewilligungsstelle«.

  • Ihr Antrag wird regelmäßig automatisch gespeichert. 
  • Weiterhin haben Sie die Möglichkeit über "Speichern" den Antrag zu speichern.
  • Eine Weiterbearbeitung ist jederzeit bis zum Einreichen des Antrages möglich.
    • Rufen Sie dazu nach dem erneuten Login die Kachel »Vorhaben« auf und öffnen Sie den entsprechenden Entwurf.

 

Die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuernummer finden Sie zum Beispiel in Ihrem Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheid.

Dokumente und Mitteilungen

Je nach Fördergegenstand bzw. Förderrichtlinie und Angaben innerhalb des Onlineformulares können unterschiedliche Anlagen gefordert werden. Welche genau sehen Sie unter dem Menüpunkt Anlagen in Ihrem Onlineformular.

Beachten Sie dabei folgende Hinweise:

  • Nutzen Sie vorzugsweise PDF - Format oder Word
  • Die maximale Dateigröße beträgt 20 MB pro Datei.
  • Excel-Dateien (z. B. .xls oder .xlsx) können nicht hochgeladen werden.
  • Fassen Sie mehrseitige Dokumente in einer Datei zusammen, sofern die Größenbeschränkung dies erlaubt.
  • Achten Sie auf gute Lesbarkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Upload erfolgt im Menüpunkt »Anlagen« in dem entsprechenden Antrag.

Pflicht- und ergänzende Unterlagen:

  • Mit ** gekennzeichnete Dokumente sind sofort hochzuladen, eine Antragseinreichung ist sonst nicht möglich.
  • Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden.
  • Anlagen ohne Sternchen sind obligatorisch

Nachzureichenden Dokumente laden Sie wie folgt hoch: 

  • Melden Sie sich im Förderportal an, klicken Sie auf »Vorhaben«, öffnen Sie das betreffende Vorhaben und wählen Sie den Reiter »Aufgaben«.
  • Unter »Mitteilung versenden / Unterlagen nachreichen« können Sie Dokumente hochladen.
  • Abschließend klicken Sie auf »Mitteilung / Unterlagen übermitteln«, um den Vorgang abzuschließen.
  • Nach Ihrer Anmeldung im Förderportal klicken Sie zunächst auf die Kachel »Vorhaben« und öffnen das entsprechende Vorhaben.
  • Wählen Sie anschließend den Reiter »Verlauf« aus.
  • Dort können Sie alle bereits übermittelten Dokumente und Mitteilungen einsehen.
  • Bitte melden Sie sich im Förderportal an.
  • Klicken Sie auf »Nachrichten«.
  • Dort finden Sie alle Dokumente sowie Mitteilungen, die Ihnen von der zuständigen Bewilligungsstelle zugesendet wurden.
     

Fragen nach der Antragstellung

  • Sobald der Antrag per "Antrag übermitteln" final im Förderportal eingereicht wurde.
  • Gehen Sie unter den Menu Punkt »Vorhaben« in das jeweilige erstellte bzw. übermittelte Vorhaben.
    • Unter »Verlauf« können sie den Zeitstempel sehen.
  • Der Status des Vorhabens wechselt auf "erstellt".
  • Zusätzlich erhalten Sie auf die angegebene E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung.
  • Weiterhin sehen Sie den Zeitstempel in den Anlagen (Antrag, Anlage A und Checkliste).

Nach dem Absenden Ihres Antrags über das Förderportal durchläuft dieser folgende Schritte:

1. Prüfung Ihres Antrags

Ihr Antrag wird an die zuständige Bewilligungsstelle übermittelt.
Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und ob die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind.

2. Rückfragen (falls erforderlich)

Sollten während der Prüfung Informationen fehlen oder weitere Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine Nachricht direkt ins Förderportal.

Sie können die geforderten Unterlagen oder Informationen bequem und sicher über das Förderportal hochladen.
Wenn keine Rückfragen bestehen, wird Ihr Antrag unmittelbar weiterbearbeitet.

3. Entscheidung über Ihren Antrag

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung:

  • Wird Ihr Antrag bewilligt, erfahren Sie, wie es weitergeht, welche Bedingungen gelten und welche nächsten Schritte notwendig sind. Diese Bedingungen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung mit einer Begründung.

Weitere Details zur nächsten Phase finden Sie auf der Seite:
»Mein Antrag wurde bewilligt – wie geht es weiter?«

Nach der Einreichung wird Ihnen weiterhin der Status »Erstellt« angezeigt.

Sobald die zuständige Bewilligungsstelle den Status Ihres Antrages ändert, sehen Sie dies über das Statusfeld. Weiterhin erhalten Sie eine E-Mail über den Statuswechsel.

Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Bewilligungsstelle.
Die Kontaktdaten finden Sie im Onlineformular unter dem Menüpunkt »Information zur Bewilligungsstelle«.

Sie können Ihren Antrag auch nach der Einreichung ändern und anpassen. 

  • Gehen Sie dazu in das entsprechende Vorhaben.
  • Über den Menüpunkt Aufgaben haben Sie die Möglichkeit den Antrag zu ändern bzw. zu korrigieren. 

Eine Änderung nach einer erfolgten Bewilligung ist ebenfalls möglich.

  • gehen Sie dazu ebenfalls in das entsprechende Vorhaben
  • Über den Menüpunkt Aufgaben können Sie einen Änderungsantrag stellen.
  • Aus dem bereits übermittelten Antrag werde alle Daten übernommen. 
  • Sie können die meisten Datenfelder anpassen. 

In beiden Fällen übermitteln Sie die Änderungen mittels "Antrag einreichen" an die zuständige Bewilligungsstelle.

Nach der Bewilligung

Wichtiger Hinweis zum Projektstart

Auch wenn Ihr Antrag bereits bewilligt wurde, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid rechtlich wirksam ist.

Das bedeutet:
Es muss zunächst eine gesetzliche Frist abgewartet werden, in der z. B. Widersprüche eingelegt werden können.

Den genauen Zeitpunkt, ab wann Sie offiziell mit Ihrem Projekt starten dürfen, finden Sie im Bewilligungsbescheid.

 

 

Ihr Antrag wurde erfolgreich bewilligt, jetzt können Sie die Fördermittel abrufen und einsetzen. Damit alles korrekt abläuft, sind zwei Schritte besonders wichtig:

  1. Der Mittelabruf – also die Auszahlung der bewilligten Förderung
  2. Der Verwendungsnachweis – also die Dokumentation, wofür die Mittel eingesetzt wurden

Hinweis: Diese Funktionen stehen Ihnen aktuell noch nicht im Förderportal zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise an Ihre zuständige Bewilligungsstelle. 

Die ausgefüllten Anträge als PDF Dokument können Sie im Förderportal über das entsprechende Vorhaben und über die Aufgabe "Mitteilung" an die Bewilligungsstelle senden.

 

1. Mittelabruf – Auszahlung der Förderung

Um die bewilligten Gelder zu erhalten, müssen Sie im Förderportal einen Auszahlungsantrag (Mittelabruf) einreichen.
Dabei geben Sie an:

  • Wie viel der bewilligten Summe Sie aktuell benötigen
  • Wofür die Mittel konkret verwendet werden sollen (Verwendungszweck)

Je nach Förderung können Teilbeträge oder die gesamte Summe abgerufen werden. Die genauen Vorgaben zum Mittelabruf finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid). Erst nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle erfolgt die Auszahlung.

2. Verwendungsnachweis – Nachweis der Mittelverwendung

Nach Abschluss Ihres Vorhabens müssen Sie nachweisen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wurden.
Dies erfolgt über den Verwendungsnachweis, der in der Regel folgende Bestandteile umfasst:

  • Eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Ausgaben
  • Belege, z. B. Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Kontoauszüge
  • Einen Kurzbericht über die Umsetzung des Vorhabens

Der Verwendungsnachweis ist verpflichtend.

Wird er nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht, können die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Auch hier gelten die maßgeblichen Vorgaben aus Ihrem Zuwendungsbescheid (Bewilligungsbescheid).

Fragen von Organisationen

Die Bundesheitliche Steuernummer ergibt sich über einen Umrechnungsfaktor aus Ihrer Steuernummer.

Unter folgenden Link können Sie sich ihre Steuernummer umwandeln lassen:
13-stellige Steuernummer - eBilanz-Online

Ja, das MUK (Mein Unternehmenskonto) kann von mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens genutzt werden. Jede Person, die das Konto für das Unternehmen nutzt, benötigt ein eigenes ELSTER-Organisationszertifikat. Diese Zertifikate können im MUK-Portal unter der Rubrik "Berechtigungssteuerung" hinzugefügt und verwaltet werden, um den Zugriff auf bestimmte Funktionen oder Verwaltungsleistungen zu regeln. 

Details:

  • Organisationszertifikate:

Jede Person, die das MUK im Namen eines Unternehmens nutzt, benötigt ein eigenes Organisationszertifikat von ELSTER. 

  • Berechtigungssteuerung:

Im MUK-Portal können Unternehmen festlegen, welche Personen welche Berechtigungen für bestimmte Funktionen oder Verwaltungsleistungen haben. 

  • Benutzerverwaltung:

Die Verwaltung der Benutzerkonten und deren Berechtigungen erfolgt über die Berechtigungssteuerung im MUK-Portal. 

  • Anzahl der Benutzer:

Ein Unternehmen kann bis zu 5000 Benutzerkonten (also bis zu 5000 ELSTER-Organisationszertifikate) erstellen, wie auf der Webseite des Unternehmensportals steht. 

  • Verantwortung:

Jedes Organisationszertifikat sollte einer einzelnen Person innerhalb des Unternehmens zugeordnet sein, insbesondere wenn mehrere Personen für die Erstellung von Dokumenten oder die Abwicklung von Prozessen verantwortlich sind. 

  • Hinzufügen von Benutzern:

Neue Benutzer können über die Berechtigungssteuerung im MUK-Portal hinzugefügt werden, indem eine E-Mail-Adresse angegeben und eine erneute Anmeldung erforderlich ist. 

Jedes elektronische Zertifikat ist mit einem Gültigkeitszeitraum versehen. Der Ablauf eines Zertifikats ist somit ein normaler Vorgang. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats.

  • Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats bei Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind in diesem Fall 3 Jahre gültig.
  • Der Gültigkeitszeitraum einer Signaturkarte beginnt in der Regel bei Produktion der Karte während der Personalisierung.

Was muss ich tun, wenn mein Zertifikat abläuft?

  • 2-3 Monate vor dem Ablauf Ihres Zertifikates werden Sie über eine E-Mail über den Ablauf informiert.

Zertifikat und Stick :

  • Führen Sie bitte ein Login in Mein ELSTER durch.
  • Während des Logins erhalten Sie wichtige Informationen zur anstehenden Zertifikatsverlängerung.
  • Ihr verlängertes Zertifikat wird dabei automatisch abgerufen und Sie können sich wie bisher in Mein ELSTER einloggen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihr Zertifikat vor dem Ablaufzeitpunkt verlängern müssen. Andernfalls können Sie sich nach diesem Zeitpunkt nicht mehr einloggen und Ihr Zertifikat auch nicht mehr verlängern.

Signaturkarte:

  • Wenn der Gültigkeitszeitraum Ihrer Signaturkarte in Kürze abläuft, können Sie Ihrem Benutzerkonto eine andere Signaturkarte zuweisen.
  • Dazu benötigen Sie vor Ablauf der bisher verwendeten Signaturkarte neue Aktivierungsdaten, die Sie (nach dem Login) unter "Mein Benutzerkonto" > "Zertifikatswechsel" anfordern können.
  • Wenden Sie sich frühzeitig an den Aussteller Ihrer Signaturkarte um rechtzeitig eine Folgekarte zu beziehen.

Begleitdokument zum Umgang mit dem Förderportal

zurück zum Seitenanfang