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Förderverfahren und Förderpolitik

Staatsregierung leitet Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik ein

Holzwaage, die einen kleinen und einen großen Ball vor weißem Hintergrund balanciert © Adobe Stock, fotogestoeber, #316657198

Mit gemeinsamen Vereinbarungen hat das Sächsische Kabinett im Juli 2023 die Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik eingeleitet. Die nun anstehende strategische Ausrichtung der Förderlandschaft bildet dabei ein Element der Vereinbarungen.

Zentraler Baustein ist u. a. die Entwicklung eines »Leitbild Sachsen 2030«. Mit diesem als erste Ebene erfolgt die grundsätzliche, strategische Einbettung und die Identifizierung prioritärer Handlungsfelder. In der zweiten Ebene konkretisieren die Förderstrategien die Ausgestaltung und rücken geeignete Maßnahmen in den Vordergrund.

Die Förderlandschaft kann dadurch vollständig erfasst werden und die zur Verfügung stehenden Mittel ressortübergreifend und zielgerichtet zum Einsatz kommen. Das über Jahrzehnte gewachsene Förderdickicht wird langfristig abgelöst. Fördermaßnahmen werden zukünftig evaluiert und befristet, um so deren Wirksamkeit zu überprüfen. Außerdem sollen die Förderverfahren weiter vereinfacht und digitalisiert werden.

Basis der Maßnahmen bilden die Empfehlungen der beiden Förderkommissionen I und II.
 

Hintergrund:

Die Fördervereinfachung und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der sächsischen Landespolitik und soll reformiert werden. Aus diesem Grund setzte die Landesregierung im Jahr 2018 die »Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren« (Förderkommission I) und im Jahr 2021 die »Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie« (Förderkommission II) ein.

Beide Kommissionen wurden vom früheren Präsidenten des Landesrechnungshofs von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Tilmann Schweisfurth geleitet und setzten sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.

Förderkommission I
»Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren«

Von der Förderkommission I als »Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren« wurden wesentliche Vereinfachungspotentiale bei Förderverfahren identifiziert und adressiert. Die Kommission nahm im September 2018 ihre Arbeit auf und übergab ihren Abschlussbericht im Mai 2019 der Staatsregierung.

Die anschließend umgesetzten Maßnahmen, zu denen u. a. die Umstellung auf Festbetragsförderung in einzelnen Bereichen und der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn ab Antragstellung gehören, brachten entscheidende Vereinfachungen für die Fördermittelempfänger und tragen zur Entbürokratisierung bei.

Förderkommission II
»Konsolidierung von Programmen und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie«

Das im Koalitionsvertrag 2019 verankerte Ziel der Neuausrichtung der sächsischen Förderpolitik wurde zum Anlass genommen, um im Juli 2021 die Förderkommission II als »Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie« ins Leben zu rufen. Die Kommission überreichte ihren Bericht im Juni 2022 der Staatsregierung.

Gemäß dem Leitbild »Konzentration, Qualität und Transparenz« enthält der Bericht neben einer Bestandsaufnahme der sächsischen Förderlandschaft eine Reihe von Empfehlungen, um die Wirksamkeit und Effizienz der Förderung im Freistaat Sachsen zu erhöhen. Der Bericht bildet die Grundlage für eine ressort-übergreifende Programminventur auf Basis der gemeinsam zu entwickelnden Förderstrategie.

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