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Alterseinkünfte

Energiepreispauschale in der Steuererklärung 2022

Vereinfachte Steuererklärung »Rentenbesteuerung«

Ein Teil des Formulars »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften«

Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 neu geregelt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden schrittweise bis 2040 in zunehmendem Maße bei der Besteuerung berücksichtigt. Gleichzeitig sind Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbsphase in einem stetig steigenden Maß als Sonderausgaben abziehbar und mindern somit die Einkommensteuer.

Die Finanzverwaltung stellt unter www.elster.de ein umfangreiches digitales Angebot zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form zur Verfügung.
Mit einfachELSTER gibt es für alle, die Rente oder Pension erhalten, einen speziellen Service, die Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite www.steuern.sachsen.de/einfachelster.
Haben Sie ausschließlich Renteneinkünfte, können Sie die Steuererklärung auch in Papierform einreichen.

Seit Mai 2019 können Rentnerinnen und Rentner im Freistaat Sachsen ein vereinfachtes, auf ihre Bedürfnisse besonders abgestimmtes Formular verwenden. Die zweiseitige »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« ist deutlich übersichtlicher und kürzer. Sie können die »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« zusammen mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner nutzen, wenn

  1. Sie ausschließlich Renteneinkünfte und/oder Pensionen bezogen haben, das heißt, keine anderen in- oder ausländischen Einkünfte hatten und
  2. Sie zusätzlich zu den elektronisch übermittelten Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur die im Vordruck genannten Vorsorgeaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnlichen Belastungen sowie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen.

Der Vordruck ist in Papierform bei allen sächsischen Finanzämtern vorrätig. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise, die dem Vordruck beigefügt sind. Den Vordruck finden Sie auch hier zum herunterladen:

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