Finanzministerium hebt Einschränkung von finanziellen Vorbindungen auf

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Im laufenden Haushaltsjahr 2026 ist die Bewirtschaftung von finanziellen Vorbindungen für kommende Jahre – so genannte Verpflichtungsermächtigungen - wieder uneingeschränkt möglich. Die im Dezember 2025 verhängte Sperre hat das Finanzministerium jetzt aufgehoben.

Mit Blick auf eine bestehende Deckungslücke im geplanten Doppelhaushalt 2027/2028 hatte Finanzminister Christian Piwarz Ende vergangenen Jahres die Bewirtschaftung von Verpflichtungsermächtigungen eingeschränkt. Betroffen war die Hälfte der Verpflichtungsermächtigungen innerhalb der sogenannten »Sonstigen Ausgaben«. Dahinter verbirgt sich ein im Haushaltsplan 2026 veranschlagtes Gesamtvolumen der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,261 Milliarden Euro, das nicht zur Umsetzung von Bundes- und EU-Förderprogrammen sowie für gesetzliche Leistungen vorgesehen ist. Nachdem die Staatsregierung vor der Sommerpause einen Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 beschlossen hat, konnte diese Sperre nun aufgehoben werden. Damit können die Ministerien weitere Verpflichtungen in Höhe von rund 600 Millionen für die Jahre ab 2027 eingehen.

Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Möglichkeit, finanzielle Vorbindungen für Maßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen sind somit auch als Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre zu begreifen.

Grundsätzlich dürfen Ausgaben nur dann im Haushaltsplan veranschlagt werden, wenn diese noch im selben Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werden. Bei Maßnahmen, die auf mehrere Jahre angelegt sind, ist es jedoch notwendig, dass die Verwaltung bereits in einem früheren Haushaltsjahr Verpflichtungen eingeht, die erst in späteren Jahren zu Ausgaben führen. Genau für diesen Zweck sind Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen.

Autor: Dirk Reelfs

 
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