Hochwasserhilfen
Nach einer solchen Katastrophe sollen sich weder die betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch die Unternehmen um ihre steuerlichen Pflichten sorgen müssen.
Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Betroffenen der Hochwasserereignisse im Juli 2021 u. a. mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese sieht steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene, aber auch für Spender und Unterstützer vor.
Weiterführende Links
- Link zur Pressemitteilung vom 20.10.2021 »Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Juli-Hochwasserkatastrophe«
- Link zur Pressemitteilung vom 28.07.2021 »Sachsen unterstützt die von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen«
- Link zum Erlass