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Der E-Bon

Umweltfreundlich für Steuergerechtigkeit

Die Kassenbon-Pflicht erfordert keinen Papierbeleg. Es geht auch papierlos mit einem elektronischen Beleg (E-Bon). Diese Lösung ist einfach und praktikabel.

Seit dem 1. Januar 2020 besteht für Unternehmen in Deutschland die steuerliche Verpflichtung, bei jedem Geschäftsvorfall dem Kunden einen Beleg auszugeben, wenn man ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. eine Registrierkasse) verwendet. Auf diese Weise wird die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle sichergestellt und transparent gemacht. Dies dient der Steuergerechtigkeit und somit einem fairen Wettbewerb.

Die Belegausgabepflicht ist bewusst technologie-neutral ausgestaltet. Es gibt bereits mehrere digitale Alternativen zum Papierbeleg. Für die elektronische Belegausgabe nutzen einige Bäckereien bereits QR-Codes, die der Kunde mit seinem Smartphone scannen kann. Dazu ist der Kunde aber nicht verpflichtet. Entscheidend ist, dass der Unternehmer den elektronischen Beleg erstellt und zum Download zur Verfügung stellt.

...bietet die Website des Bundesministeriums der Finanzen:

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