Organisation
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) ist eine oberste Landesbehörde und u. a. zuständig für die Allgemeine Finanzpolitik sowie die öffentliche Finanzwirtschaft des Freistaates Sachsen. Das SMF untergliedert sich in vier Abteilungen:
I. Zentrale Angelegenheiten
Die Abteilung I ist verantwortlich für die Personalangelegenheiten des Geschäftsbereichs, für Grundsatzfragen im Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht sowie für die Kontrolle der EU-Fonds.
Darüber hinaus ist sie zuständig für Grundsatzfragen der Organisation, des Ausbildungs-, Fortbildungs- und Prüfungswesens, der Informations- und Kommunikationstechnik und des Beschaffungswesens.
II. Haushalt
Die Abteilung II erarbeitet die finanzpolitischen und haushaltsrechtlichen Grundsatzfragen für die Landesverwaltung. Sie ist zuständig für Kredite, Geldanlagen, Staatsschulden, den Kommunalen Finanzausgleich, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Einführung des Neuen Steuerungsmodells.
Weiterhin pflegt sie die Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden.
Hier wird auf der Grundlage der mittel- und langfristigen Finanzplanung und den Steuerschätzungen der Haushaltsplan für den Freistaat Sachsen aufgestellt und dessen Vollzug überwacht.
III. Steuer
Abteilung III übt eine Steuerungs- und Aufsichtsfunktion über das Landesamt für Steuern und Finanzen und die Finanzämter aus und trägt damit zu einer einheitlichen Rechtsanwendung und einem gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze bei. Sie wirkt bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundes sowie Fragen der Organisation und Automation der Steuerverwaltung mit.
Zudem ist sie für das Kosten- und Gebührenwesen sowie das Steuerberatungsrecht verantwortlich.
IV. Staatsvermögen
Die Abteilung IV ist zuständig für
- die Verwaltung des Vermögens des Freistaates, in Form landeseigener Liegenschaften und Beteiligungen an Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts
- die Wahrnehmung der Fachaufsicht über den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (verantwortlich für die Baumaßnahmen des Freistaats)
- die Fachaufsicht Bundesbau
- Bürgschaften
- Garantien (Förderfibel Sachsen)
- Sparkassenaufsicht (Rechtsaufsicht)
- öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
- Stiftungen und
- allgemeine Rechtsangelegenheiten.
Organigramm des Finanzministeriums
Die Struktur des Finanzministeriums auf einen Blick.

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